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Bewerbungsberatung für Selbstzahler
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigung in der
Probezeit - Eigen-Kündigung - was für einen Neuanfang tun?
Fristlos
wegen Verfehlungen, fristgerecht weil z. B. Projekte auslaufen,
betriebsbedingt, weil das Unternehmen nicht mehr genügend Aufträge hat bzw.
seine Tätigkeiten an einen anderen Standort verlagert ( --> Dann sollten Sie
sich eine
Outplacementberatung durch das kündigende Unternehmen
finanzieren lassen) oder Kündigung in der
Probezeit, weil die Erwartungen nicht erfüllt wurden.
Betriebsbedingte Kündigung
Zu betriebsbedingten Kündigungen kommt es wegen der schlechten
wirtschaftlichen Lage immer öfter. Diese Kündigungsart muss im
Arbeitszeugnis und im Lebenslauf aufgeführt werden. Eine Erklärung dieser
Kündigung ist noch am einfachsten und hat mittlerweile auch keinen Makel
mehr. Sie erklärten, warum die Firma keine Aufträge mehr hatte oder warum
Sie nicht mit der Firma mitgegangen sind oder dass das Unternehmen Insolvenz
anmelden musste.
Kündigung in der Probezeit
Es hat z. B. die Chemie zwischen Ihnen und dem Vorgesetzten nicht gestimmt
oder das Sie wollten gerne selbständig arbeiten aber Ihr direkter
Vorgesetzter ließ Sie nicht oder Ihnen ist das Arbeitsgebiet im
Vorstellungsgespräch vollkommen anders beschrieben wurde, als es tatsächlich
war.
Eigen-Kündigung
Sie haben aus den unterschiedlichsten Gründen selbst gekündigt.
Dies ist keine
Rechtsberatung - ziehen Sie auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
hinzu.
Die wichtigsten Schritte für die Zeit nach der Kündigung
Erste Woche
Spätestens am 7. Tag nach der Kündigung müssen Sie sich persönlich bei der
Agentur für Arbeit melden, sonst riskieren Sie eine Kürzung des
Arbeitslosengelds. Beantragen Sie bei der Arbeitsagentur das
Arbeitslosengeld und informieren Sie sich dort über Weiterbildungen,
Bewerbungstrainings.
Zweite Woche
Nach dem ersten Schock informieren Sie sich bei Betriebsrat, Gewerkschaft
oder Berufsverband über Ihre Rechte. Anwälte für Arbeitsrecht bieten
umfassende Beratung. Beachten Sie dabei die Fristen von 3 Wochen für die
Einreichung einer Kündigungsschutzklage ab dem Kündigungstag. Also ist Eile
geboten.
Kündigungsschutzklage
- was ist zu beachten
...mehr
Eine Kündigungsschutzklagen können Sie auch ohne Anwalt einreichen. Die
Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts hilft bei der Formulierung.
Die Aussagen auf
dieser Seite sind keine
Rechtsberatung - ziehen Sie auf jeden Fall zur eigenen Sicherheit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
hinzu.
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für einen Neuanfang tun? Freistellung fristlose Kündigung Betriebsbedingte
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