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Kündigung - Bewerbungstipps bei Kündigung - Auflösungsvertrag - Freistellung - fristlose Kündigung -> Bewerbungsberatung für Selbstzahler

Betriebsbedingte Kündigung - Kündigung in der Probezeit - Eigen-Kündigung - was für einen Neuanfang tun?

Fristlos wegen Verfehlungen, fristgerecht weil z. B. Projekte auslaufen, betriebsbedingt, weil das Unternehmen nicht mehr genügend Aufträge hat bzw. seine Tätigkeiten an einen anderen Standort verlagert ( --> Dann sollten Sie sich eine Outplacementberatung durch das kündigende Unternehmen finanzieren lassen)  oder Kündigung in der Probezeit, weil die Erwartungen nicht erfüllt wurden.

Betriebsbedingte Kündigung

Zu betriebsbedingten Kündigungen kommt es wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage immer öfter. Diese Kündigungsart muss im Arbeitszeugnis und im Lebenslauf aufgeführt werden. Eine Erklärung dieser Kündigung ist noch am einfachsten und hat mittlerweile auch keinen Makel mehr. Sie erklärten, warum die Firma keine Aufträge mehr hatte oder warum Sie nicht mit der Firma mitgegangen sind oder dass das Unternehmen Insolvenz anmelden musste.

Kündigung in der Probezeit

Es hat z. B. die Chemie zwischen Ihnen und dem Vorgesetzten nicht gestimmt oder das Sie wollten gerne selbständig arbeiten aber Ihr direkter Vorgesetzter ließ Sie nicht  oder Ihnen ist das Arbeitsgebiet im Vorstellungsgespräch vollkommen anders beschrieben wurde, als es tatsächlich war.

Eigen-Kündigung

Sie haben aus den unterschiedlichsten Gründen selbst gekündigt.

Dies ist keine Rechtsberatung - ziehen Sie auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu.

Die wichtigsten Schritte für die Zeit nach der Kündigung

Erste Woche

Spätestens am 7. Tag nach der Kündigung müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden, sonst riskieren Sie eine Kürzung des Arbeitslosengelds. Beantragen Sie bei der Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld und informieren Sie sich dort über Weiterbildungen, Bewerbungstrainings.

Zweite Woche

Nach dem ersten Schock informieren Sie sich bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder Berufsverband über Ihre Rechte. Anwälte für Arbeitsrecht bieten umfassende Beratung. Beachten Sie dabei die Fristen von 3 Wochen für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ab dem Kündigungstag. Also ist Eile geboten.

Kündigungsschutzklage - was ist zu beachten ...mehr

Eine Kündigungsschutzklagen können Sie auch ohne Anwalt einreichen. Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts hilft bei der Formulierung.

Die Aussagen auf dieser Seite sind keine Rechtsberatung - ziehen Sie auf jeden Fall zur eigenen Sicherheit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu.

 

   
       
   

 

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